Diese Seite informiert gemäß der EU-Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung sowie weiterer gesetzlicher Vorgaben über Herkunft, Finanzierung und Inhalt dieser Wahlkampfkommunikation.
Gültig ab 10. Oktober 2025 – EU-Verordnung (EU) 2024/900 (TTPW-VO) in vollem Umfang in Kraft
Diese Webseite und alle damit verbundenen Kommunikationsmaßnahmen (Social-Media-Beiträge, Flyer, Plakate, digitale Anzeigen) stellen politische Werbung im Sinne von Art. 2 Nr. 1 EU-Verordnung (EU) 2024/900 dar. Sie dienen der Unterstützung der Kandidatur von Timo Röntsch für das Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Seevetal im Rahmen der Kommunalwahl 2026.
Gemäß Art. 11 TTPW-VO wird jede politische Anzeige mit einer deutlichen Kennzeichnung versehen, die anzeigt, dass es sich um politische Werbung handelt.
Die Wahlkampfkommunikation wird ausschließlich durch Eigenmittel des Kandidaten und Spenden an die FWG Freie Wähler Wählergemeinschaft Seevetal finanziert. Es werden keine Mittel aus staatlichen Quellen, von Unternehmen oder aus dem Ausland verwendet.
Gemäß Art. 12 Abs. 1 TTPW-VO werden Informationen zu Gesamtbeträgen für Anzeigen und Kampagnen nach Abschluss der Wahlkampfphase in dieser Transparenzbekanntmachung aktualisiert.
Im Rahmen dieser Wahlkampfkommunikation werden keine personenbezogenen Daten für Targeting-Verfahren im Sinne von Art. 3 Nr. 11 TTPW-VO verwendet. Es findet kein Profiling und keine gezielte Ansprache auf Basis sensibler Daten (politische Meinung, ethnische Herkunft, Religion, Gesundheitsdaten etc.) statt.
Sofern auf Social-Media-Plattformen (TikTok, Instagram, Facebook) bezahlte Anzeigen geschaltet werden, erfolgt dies ausschließlich auf Basis geografischer Eingrenzung (Gemeinde Seevetal / Landkreis Harburg) ohne Nutzung sensibler Datenkategorien. Jede bezahlte Anzeige wird gesondert als politische Werbung gekennzeichnet.
Gemäß Art. 12 Abs. 5 und Art. 13 TTPW-VO werden alle Transparenzbekanntmachungen und politischen Online-Anzeigen sieben Jahre lang aufbewahrt. Nach Einrichtung des Europäischen Archivs für politische Online-Anzeigen durch die EU-Kommission werden die entsprechenden Anzeigen dort registriert.
Gemäß Art. 15 TTPW-VO können natürliche und juristische Personen mutmaßliche Verstöße gegen die EU-Verordnung über die Transparenz politischer Werbung melden. Im Monat vor der Wahl (ab 13. August 2026) werden Meldungen innerhalb von 48 Stunden bearbeitet.
Diese Webseite ist ein Angebot im Rahmen des Kommunalwahlkampfes 2026 und dient ausschließlich der politischen Meinungsbildung. Sie ist kein kommerzielles Angebot.
Bei Fragen zu dieser Transparenzbekanntmachung, zur Finanzierung oder zu den verwendeten Kommunikationsmaßnahmen wenden Sie sich direkt an Timo Röntsch.
Letzte Aktualisierung: 09. Juni 2026 · Diese Transparenzbekanntmachung wird bei wesentlichen Änderungen der Kampagne aktualisiert.